Willkommen!
Wir begrüßen Sie auf der Webseite der Schlossbergschule Pasewalk.
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An dieser Schule kann die Berufsreife durch ein freiwilliges 10. Schuljahr erworben werden. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Förderperiode 2014 bis 2020 und des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert. |
Potentialanalyse Klassen 7
Sehr geehrte Eltern der Klassen 7,
im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie dem Bundesinstitut für Berufsbildung, wird in der Klassenstufe 7, durch das Berufsförderungszentrum e. V. Ueckermünde, eine Potenzialanalyse durchgeführt.
Die Durchführung der Potenzialanalyse ist für den 18.03.2021 festgelegt. Sie findet in den Räumlichkeiten des Berufsförderungszentum e.V. Ueckermünde, in der Außenstelle Pasewalk, Chausseestr. 03, statt.
An diesem Tag ist die Betreuung Ihres Kindes während der Testphasen im Berufsförderungszentrum e.V. abgesichert. Die Schüler werden zu den verschiedenen Testserien begleitet und von erfahrenen Mitarbeitern betreut. Ziel ist es, die Stärken ihres Kindes herauszufinden, um die berufliche Orientierung zu erleichtern. An diesem Tag wird es selbstverständlich auch eine längere Pause zur Einnahme des selbst mitzubringenden Frühstücks geben.
Um Ihrem Kind und Ihnen als Eltern die Ergebnisse der Potenzialanalyse mitzuteilen, sind Auswertungsgespräche geplant, zu denen auch Sie eingeladen werden. Ein genaues Informationsschreiben dazu erhält Ihr Kind rechtzeitig.
Im Vorfeld der Potenzialanalyse werden wir den Schülern der Klasse, Inhalte und Abläufe erläutern.
Per Post haben wir Ihnen die notwendigen Anmeldebögen zur Potentialanalyse geschickt.
Zusätzlich können diese hier heruntergeladen werden.
Bei eventuell auftretenden Fragen, kontaktieren Sie mich gern.
Einverständnis zur Beförderung
Einwilligung Datenverarbeitung
Infoblatt zur Potentialanalyse
5. aktuelle Information
Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler,
für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet die Organisation des Unterrichts in den Wochen vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021, dass die Präsenzpflicht für alle Jahrgangsstufen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen aufgehoben bleibt.
Nach wie vor werden die Erziehungsberechtigten dringend gebeten, ihre Kinder zuhause zu betreuen, wann immer es ihnen möglich ist.
Grundsätzlich gilt dabei, dass die Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 geöffnet sind. Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufen, die nicht zuhause betreut werden können, werden in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung von Aufgaben begleitet.
Ab dem 11. Januar 2021 ist für die Abschlussklassen Unterricht in Präsenz möglich.
Für unsere Schlossbergschule bedeutet dies, dass wir für die Klassen 9a, 9b und 10 BR1 die Möglichkeit anbieten, den Präsenzunterricht zu besuchen.
Die Klassenleiter der Klassen 9a, 9b und 10BR werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die schulorganisatorischen Details mitzuteilen.
Im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen.
Das Tragen einer MNB gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Melden Sie bitte Ihre Kinder telefonisch für die Nutzung des Präsenzunterrichts an.
Schicken Sie bitte unbedingt die Formulare zur Gesundheitsbestätigung und Selbstauskunft am ersten Schultag mit. Die notwendigen Formulare stellen wir hier zum Herunterladen bereit, können aber auch zugeschickt werden.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 5 der 2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in der Schule abzugeben.
Dieses gilt ab dem 11. Januar 2021 für alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen und der Jahrgangsstufen 1 bis 6 der allgemein bildenden Schulen, die nicht zuhause betreut werden können.
Das Formular zur Gesundheitsbestätigung ist ab dem 11. Januar 2021 am ersten Tag des Schulbesuchs vor Schulbeginn unterschrieben in die Schule mitzubringen oder in digitaler Form der Schule durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährige Schülerin/den volljährigen Schüler als Scan oder Bilddatei zu übermitteln.
Für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung im Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht nachgekommen sind, gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlagen. Das Verbot gilt – unabhängig vom ersten Präsenztag der Schülerin oder des Schülers – ab dem 11. Januar 2021 bis zur Vorlage der Erklärung, längstens jedoch für 14 Tage.
Weiterhin sind Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6 aller allgemeinbildenden Schulen ab dem 11. Januar 2021 verpflichtet, bei Inanspruchnahme der Begleitung des Kindes in der Schule, eine Selbsterklärung abzugeben. Mit dem Formular bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass keine andere Möglichkeit der Betreuung besteht und das Kind daher in der Schule begleitet werden muss. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 03973/441024
Formular zur Gesundheitsbestätigung
Frohe Weihnacht
Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler,
in schwierigen Zeiten feiern wir Weihnachten,
auch und gerade in diesem Jahr – jetzt erst recht!
Wir wünschen Ihnen/Euch ein ruhiges und
besinnliches Weihnachtsfest
mit vielen schönen Stunden in der Familie,
sowie
ein gesundes und glückliches neues Jahr.
Ihre Schulleitung
4. aktuelle Information
Aufhebung der Präsenzpflicht und Regelungen für die Schulorganisation ab dem 16. Dezember 2020 bis 8. Januar 2021:
Für alle Jahrgangsstufen wird die Präsenzpflicht aufgehoben, aber nicht die Schulpflicht.
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben für das häusliche Lernen.
Abhängig von den bestehenden Quarantänemaßnahmen an unserer Schule können die Schüler der Klassen 3 bis 6 frühestens ab dem 17.12. bzw. 18.12. die Schule besuchen.
Wir bitten alle Erziehungsberechtigten, ihre Kinder ab dem 17.12.2020 –soweit es ihnen möglich ist –zuhause zu betreuen und dort ihre Aufgaben für den Unterricht zu erledigen.
Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 6, die nicht zuhause betreut werden können, werden vom 17.12.2020 bis zum 18.12.2020 sowie vom 4.01.2021 bis zum 8.01.2021 in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet.
Eine Nachweispflicht einer systemrelevanten Tätigkeit der Eltern besteht nicht.
Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder in den Jahrgangsstufen 3 bis 6 im Präsenzunterricht begleiten lassen müssen, werden dringend gebeten, dies vorab in der Schule möglichst telefonisch anzumelden und hierfür auch den Anrufbeantworter zu nutzen.